[SAKSA] 1 INFORMATIONSBLATT ZUR KOMMUNALWAHL 2012 Finnland ist in Kommunen aufgeteilt, die nach dem Grundgesetz Selbstverwaltung genießen. Die Kommunen entscheiden über zahlreiche Belange ihrer Bürger. Das oberste Entscheidungsgremium einer Kommune ist der von der Bevölkerung gewählte Gemeinde- bzw. Stadtrat. Die Gemeinde- bzw. Stadträte werden im Zuge der Kommunalwahl für vier Jahre gewählt. Die nächsten Kommunalwahlen finden am Sonntag, den 28.10.2012 statt. Bei den Kommunalwahlen können finnische Staatsangehörige ihre Stimme abgeben bzw. als Kandidaten gewählt werden sowie unter bestimmten Bedingungen in der Kommune lebende Staatsbürger anderer Länder. Die Stimmabgabe ist in Finnland freiwillig. Auf dem Gebiet der Provinz Ålandinseln finden 2012 keine Kommunalwahlen statt. Stimmrecht – wer ist wahlberechtigt Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie Staatsbürger Finnlands oder eines anderen Landes der Europäischen Union, Islands oder Norwegens sind und folgende Bedingungen erfüllen: - Sie vollenden spätestens am Wahltag (28.10.2012) das 18. Lebensjahr - Sie haben spätestens mit dem 7.9.2012 Ihren Wohnsitz in Finnland Falls Sie Staatsbürger eines anderen Landes sind, sind Sie bei den Kommunalwahlen wahlberechtigt, wenn - Sie spätestens am Wahltag (28.10.2012) das 18. Lebensjahr vollenden - Sie Ihren Wohnsitz wenigstens über zwei Jahre, vor dem 7.9.2012, ununterbrochen in Finnland hatten Der Wohnsitz bestimmt sich aus dem Gesetz zur Wohnsitzgemeinde. Gemeinhin ist der Wohnsitz die Kommune, in der Sie wohnen und gemeldet sind. Bei den Kommunalwahlen 2012 ergibt sich der Wohnsitz aus dem im Einwohnermelderegister am 7.9.2012, 24 Uhr, eingetragenen Wohnsitz des Wahlberechtigten. Bei Bedarf können Sie die Informationen zur Wohnsitzgemeinde beim Magistrat überprüfen. Bei der Kommunalwahl kann nur ein Kandidat der Wohnsitzgemeinde gewählt werden. 2 Mitteilung über die Wahlberechtigung kommt nach Hause Das Zentrale Einwohnermelderegister und die Magistrate führen ein Wählerregister, in dem sich alle Daten der Wahlberechtigten befinden. Beim Wählerregister muss man sich nicht gesondert anmelden. Der Magistrat versendet spätestens am 4.10.2012 eine Mitteilung über die Wahlberechtigung, eine Wahlbenachrichtigung, an jeden Wahlberechtigten, dessen Anschrift vorliegt. Die Wahlbenachrichtigung enthält Anweisungen zur Stimmabgabe. Wahlbefähigung - wer darf als Kandidat aufgestellt werden Sie können als Kandidat bei der Kommunalwahl in ihrer Gemeinde aufgestellt werden, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen: - die Kommune, in der Sie als Kandidat aufgestellt werden möchten, ist Ihre Wohnsitzgemeinde - Sie sind in der Kommune wahlberechtigt - Sie stehen nicht unter Vormundschaft Bestimmte Staatsbeamte und führende Kommunalbeamte und Mitarbeiter dürfen nicht als Kandidat aufgestellt werden. Aufstellung von Kandidaten bei den Kommunalwahlen Bei den Kommunalwahlen können Kandidaten aufgestellt werden, von - registrierten Parteien - Wahlberechtigten, die eine Wählergemeinschaft gegründet haben Zur Gründung einer Wählergemeinschaft bedarf es mindestens zehn Wahlberechtigter mit Wohnsitz in der Gemeinde, in besonders kleinen Gemeinden nur drei bzw. fünf Einwohner. Zwei oder mehr Parteien haben das Recht eine Koalition zu bilden. Zwei oder mehr Wählergemeinschaften haben das Recht eine gemeinsame Liste zu bilden. Eine Partei, Koalition oder gemeinsame Liste darf in einer Gemeinde höchstens anderthalb Mal so viele Kandidaten haben, wie Abgeordnete gewählt werden. In die Gemeinde- und Stadträte werden abhängig von der Anzahl der Einwohner 17-85 Abgeordnete gewählte. Jeder Kandidat hat eine eigene Nummer. Von den Kandidaten wird eine auf Papier gedruckte Kandidatenliste aufgestellt, in der die Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Nummer, angefangen mit Nummer 2, aufgeführt werden. Die Kandidaten werden in der Liste nach Parteien bzw. gemeinsamen Listen gruppiert. Jeder Kandidat wird in der Liste mit folgenden Angaben aufgeführt: Name, Kandidatennummer und Beruf. Aus der Kandidatenliste geht auch hervor - welche Parteien eine Koalition gebildet haben - welche Wählergemeinschaften eine gemeinsame Liste gebildet haben - welche Parteien zu keiner Koalition gehören 3 - welche Kandidaten außerhalb der gemeinsamen Liste stehen Eine Zusammenfassung der Kandidatenlisten wird am 27.9.2012 aufgestellt. Wahltermine Sie können Ihre Stimme am Wahltag, Sonntag 28.10.2012, oder durch Vorauswahl vor dem Wahltag abgeben. Sie können Ihre Stimme nur einmal abgeben. Eine zweimalige Abgabe der Stimme steht unter Strafe gemäß dem Strafgesetzbuch. Vorauswahl: Die Vorauswahl beginnt am Mittwoch, den 17.10.2012. Die Vorauswahl endet im Ausland am Samstag, den 20.10.2012 und in Finnland am Dienstag, den 23.10.2012. An manchen Vorauswahllokalen ist die Zeit zur Stimmabgabe kürzer. Sie können Ihre Stimme in jedem beliebigen Vorauswahllokal in Finnland oder im Ausland im voraus abgeben. Vorauswahllokale befinden sich - in Finnland in den von den Gemeinden bestimmten Vorauswahllokalen, oftmals Gemeinde- oder Postämter - in den meisten ausländischen Vertretungen Finnlands - in Einrichtungen wie Krankenhäuser, Sozial- und Pflegeeinrichtungen und Strafanstalten. In diesen Einrichtungen dürfen ausschließlich die dort betreuten oder verbrachten Personen ihre Stimme abgeben. - auf finnischen Schiffen, die sich während der Vorauswahlzeit im Ausland aufhalten. Auf einem Schiff darf ausschließlich das Personal seine Stimme abgeben, die Reisenden dürfen nicht ihre Stimme abgeben. Stimmabgabe am Wahltag: Die Stimmabgabe am Wahltag ist am Sonntag, den 28.10.2012, von 9-20 Uhr. Am Wahltag können Sie Ihre Stimme ausschließlich in der Gemeinde und dem Wahllokal, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angeben ist, abgeben. Stimmabgabe zu Hause Falls die Fähigkeit sich zu bewegen oder agieren so eingeschränkt ist, dass man nicht ohne unzumutbare Schwierigkeiten zum Wahllokal gelangt, kann man seine Stimme während der Vorauswahlzeit zu Hause abgeben. Für eine Stimmabgabe zu Hause muss man sich bis spätestens Dienstag, 16.10.2012, 16 Uhr anmelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Zentralen Wahlkommission der Heimatgemeinde. Im gleichen Haushalt lebende und pflegende Angehörige können unter bestimmten Bedingungen gleichzeitig ihre Stimme abgeben. 4 So geben Sie Ihre Stimme ab Die Stimmabgabe erfolgt im Wahllokal. Sie können nur für einen Kandidaten, der auf der Wahlliste ihrer Gemeinde aufgeführt ist, ihre Stimme abgeben. 1) Weisen Sie sich gegenüber dem Wahlhelfer aus, indem Sie Ihren Pass, Personalausweis, Führerschein oder ein anderes entsprechendes Dokument vorweisen. Der Wahlhelfer übergibt Ihnen den Stimmzettel. 2) Gehen Sie in die Wahlkabine. In der Wahlkabine darf sich immer nur eine Person aufhalten. 3) Vermerken Sie auf dem Stimmzettel die Nummer des Kandidaten, für den Sie Ihre Stimme abgeben. Sie dürfen nur für einen Kandidaten Ihre Stimme abgeben. Vermerken Sie die Nummer des Kandidaten in dem Kreis auf dem Stimmzettel. Machen Sie keine anderen Zeichen oder Vermerke auf dem Stimmzettel. Falten Sie den Stimmzettel so, dass sich ihre angegebene Nummer auf der Innenseite befindet und nicht sichtbar ist. 4) Bringen Sie den gefalteten Stimmzettel zum Wahlhelfer. Der Wahlhelfer stempelt den Wahlzettel. 5a) Wenn Sie am Wahltag Ihre Stimme abgeben, lassen Sie den gestempelten Wahlzettel in die Wahlurne fallen. 5b) Wenn Sie Ihre Stimme bei der Vorauswahl abgeben, gibt Ihnen der Wahlhelfer ein Wahlkuvert, in dem Sie ihren gestempelten Wahlzettel verschließen. Falls Ihre Fähigkeit, die Nummer des Kandidaten auf dem Stimmzettel zu vermerken, wesentlich eingeschränkt ist, dürfen Sie zur Stimmabgabe einen von Ihnen gewählten Helfer oder Wahlhelfer als Hilfe hinzuziehen. Die Hilfsperson darf kein zur Wahl stehender Kandidat sein. Die Hilfsperson ist zum Schutz des Wahlgeheimnisses zur Verschwiegenheit verpflichtet. Weitere Informationen - Weitere Informationen zur Wahl gibt die Zentrale Wahlkommission der Gemeinde. Zu Fragen hinsichtlich des persönlichen Wahlrechts nimmt der Magistrat Stellung. Anschriften und Telefonnummern beider Institutionen finden sich auf der Wahlbenachrichtigung. - Die Anschriften und Öffnungszeiten der Vorauswahllokale, das Kandidatenregister sowie weitere Informationen zur Wahl finden sich auf der Internetseite des Justizministeriums zur Wahl unter www.vaalit.fi - Informationen zu den Kandidaten der Kommunalwahlen findet man auf den Internetseiten zur Wahl Anfang Oktober und Informationen über die Vorauswahllokale Mitte August. JUSTIZMINISTERIUM