Svenska kyrkans logotyp
Start Svenska kyrkan Att rösta Att ställa upp Valresultat Ladda ned Kontakt
Vad röstar man till?
Vem får rösta? Hur?
Var kan man rösta?

 

Deutsch (pdf, 138 kB)

Kirchenwahl am 18. September. Sie stimmen ab.

Die Kirche von Schweden hat gut 7 Millionen Mitglieder und wird von Menschen getragen, die mitmachen und Verantwortung übernehmen und die Zukunft der Kirche entwickeln und gestalten wollen. Am 18. September besteht für alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Schweden als Einwohner gemeldet sind, die Möglichkeit darauf Einfluss zu nehmen, wem die Leitung der Schwedischen Kirche für die kommenden vier Jahre anvertraut werden soll.

Die Tätigkeit der Kirche von Schweden ist umfassend und erstreckt sich über ein breites Feld. Die Kirche will ein Raum für Fragen und Gespräche, ein Treffpunkt für Gemeinschaft, geistliche Besinnung und Kontakt mit Gott sein: eine Kirche, die Hoffnung schenkt und für die seelische Gesundheit jedes Menschen wirkt. Eine offene und gegenwärtige Kirche, die auf Seiten der Gefährdeten steht. Eine Kirche in der hier in Schweden und im Ausland, in Freud und Leid, im Alltag und bei festlichen Anlässen eine christliche und mitmenschliche Wertgrundlage in praktisches Handeln umgesetzt wird.

Wo soll die Schwedische Kirche ihre Kräfte einsetzen?

Nach Katastrophen und Unglücken an Ort und Stelle sein?

Taufen, konfirmieren, trauen und begraben?

Alte, Kranke und Einsame besuchen?

Flüchtlingsfragen?

Weihnachten, Ostern und Pfingsten feiern?

Umweltarbeit?

Kirchengebäude erhalten?

Fairer Handel?

Musiktätigkeit für Kinder und Jugendliche?

………………………?

Kirchenwahl am 18. September

Bei der Kirchenwahl am 18. September stimmen Sie darüber ab, wo die Schwedische Kirche in den nächsten vier Jahren ihre Kräfte einsetzen soll. Wem wollen Sie Ihr Vertrauen schenken? Am Wahltag geben Sie Ihre Stimme in dem Wahllokal ab, das auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegeben ist, die den Wahlberechtigten spätestens am 31. August per Post zugestellt wird. Dort steht außerdem, ob es am Wahltag besondere Stimmabgabestellen gibt. Sie können auch vor dem Wahltag wählen.

Die Kirchenwahl besteht aus drei oder vier Wahlen

Bei der Kirchenwahl geben Sie Ihre Stimme bei drei oder vier Wahlen ab, je nach der lokalen Organisation in ihrer Gemeinde:

1) Gemeindekirchenrat oder direkt gewählter Kirchenvorstand.

Hier werden Fragen behandelt, die das Gemeindeleben betreffen, beispielsweise die Gemeindearbeit und die anzustrebenden Ziele.

2) gemeinsamer Gemeindekirchenrat

Häufig arbeiten mehrere Gemeinden hinsichtlich Finanzen und Verwaltung in einem Gemeindeverband zusammen. Gemeinsame Gemeindekirchenräte fassen Beschlüsse über die Verwaltung von Ressourcen, Immobilienfragen und ähnliches.

3) Bistumsrat

Die Schwedische Kirche ist in dreizehn Bistümer eingeteilt. Jedes Bistum wird von einem Bischof geleitet. Zu den Aufgaben des Bistums gehört, die Gemeinden bei der Entwicklung ihrer Arbeit zu unterstützen.

4) Synode

Die Synode ist mit 251 Mitgliedern das höchste Beschlussorgan der Schwedischen Kirche. Dort werden gemeinsame Fragen entschieden, die beispielsweise die innere Ordnung der Kirche und auch Taufe, Konfirmation, Trauung und Beerdigung betreffen.

An welchen Wahlen Sie teilnehmen können, entnehmen Sie Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.

Abbildung

Direkt val till

=

Direktwahl zu

Nationell nivå

=

Nationale Ebene

Kyrkomötet

=

Synode

Kyrkostyrelsen

=

Kirchenleitung

Regional nivå

=

Regionale Ebene

Stiftsfullmäktige

=

Bistumsrat

Stiftsstyrelse

=

Bistumsleitung

Lokal nivå

=

Lokale Ebene

Lokal nivå när församlingen ej ingår i samfällighet

=

Lokale Ebene, wenn die Gemeinde nicht zu einem Gemeindeverband gehört

Lokal nivå när församlingen ingår i samfällighet

=

Lokale Ebene, wenn die Gemeinde zu einem Gemeindeverband gehört

Samfällda kyrkofullmäktige

=

Gemeinsame Gemeindekirchenräte

Kyrkonämnd

=

Kirchenausschuss

Kyrkofullmäktige

=

Gemeindekirchenrat

Kyrkoråd

=

Kirchenvorstand

Direktvalt kyrkoråd

=

Direkt gewählter Kirchenvorstand

Kyrkostämma

=

Kirchenausschuss

Så här fungerar det

=

So geht es

Grå rutor = de organ till vilka vi väljer i kyrkovalet. Helfyllda vita och grå rutor = de beslutande organen. Streckade rutor = de verkställande organen. Direktvalt kyrkoråd är både beslutande och verkställande.

=

Graue Kästchen = Organe, deren Mitglieder bei der Kirchenwahl gewählt werden. Durchgezogene weiße und graue Kästchen = beschließende Organe. Gestrichelte Kästchen = ausführende Organe. Der direkt gewählte Kirchenvorstand ist ein beschließendes und ein ausführendes Organ.

Du som är röstberättigad röstar i tre eller fyra val, det vill säga till Kyrkomötet, till stiftsfullmäktige och till ett eller två lokala organ beroende på om församlingen tillhör en samfällighet eller inte.

=

Wahlberechtigte geben ihre Stimme bei drei oder vier Wahlen ab, d.h. zur Synode, zum Bistumsrat und zu einem oder zwei lokalen Organen, je nachdem, ob die Gemeinde einem Gemeindeverband angehört oder nicht.

Wählen

Man gibt seine Stimme auf ungefähr die gleiche Weise ab, wie bei den allgemeinen Wahlen.

Sie müssen Ihre Wahlbenachrichtigungskarte verwenden, wenn Sie vor dem Wahltag wählen und wenn Sie an einer besonderen Stimmabgabestelle wählen. Auch wenn Sie in einem Wahllokal Ihre Stimme abgeben, sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte dabei haben.

Am Wahltag, den 18. September

Im Wahllokal.

Auf der Wahlbenachrichtigungskarte sind Ihr Wahllokal und dessen Öffnungszeiten angegeben.

An besonderen Stimmabgabestellen

Manchmal werden auch besondere Stimmabgabestellen eingerichtet. Falls diese am Wahltag vorhanden sind, werden Ort und Öffnungszeiten auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegeben

Vor dem Wahltag

Ämter im ganzen Land.

Vom 5. bis zum 14. September können Sie bei Pfarr- und Gemeindeämtern im ganzen Land im Voraus wählen. Wegen mehr Informationen wenden Sie sich an die Gemeinde, in der Sie wählen wollen.

Besondere Stimmabgabestellen

Möglicherweise gibt es auch besondere Stimmabgabestellen, die für Wahlen im Voraus geöffnet sind.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Gemeinde und lassen Sie sich informieren.

Briefwahl

Eine andere Art der Wahl im Voraus ist die Briefwahl. Dazu benötigen Sie ein ”Briefwahlpaket”, das bei Ihrem Pfarr-/Gemeindeamt bestellt werden kann. Es enthält alles, was Sie brauchen, u.a. Wahlzettel, die Sie selber ausfüllen können In der Regel können Sie jedoch vorgedruckte Wahlzettel von der Nominierungsgruppe erhalten, für die Sie stimmen wollen. Ihre Briefstimme muss spätestens am 14. September eingehen.

Wahl durch Bevollmächtigten

Die Botenwahl erfolgt auf ähnliche Weise wie die Briefwahl, sie ist jedoch vor allem eine Alternative für Sie, wenn sie im Wahllokal wählen wollen, am Wahltag jedoch verhindert sind. Das „Briefwahlpaket“ enthält auch alles, was Sie für die Wahl durch Bevollmächtigten brauchen.

Wen können Sie wählen?

Bei der Kirchenwahl wählen Sie eine der Nominierungsgruppen, die den Parteien in allgemeinen Wahlen entsprechen. Sie können auch eine Person wählen, also den Kandidaten auf der Liste der Nominierungsgruppe ankreuzen, den Sie in das Organ wählen möchten.

Die Nominierungsgruppen informieren selber darüber, wie sie sich Arbeit und Wirken der Kirche in der Zukunft vorstellen und wo die Schwedische Kirche ihre Kräfte einsetzen soll. Welche Gruppen Sie wählen können, erfahren Sie in der Regel von Ihrer Gemeinde. Die Listen finden Sie auch unter www.svenskakyrkan.se.

Wahlergebnis

Bei www.svenskakyrkan.se werden die vorläufigen Ergebnisse im Lauf der Stimmenauszählung nach Schließung der Wahllokale veröffentlicht. Das Endergebnis erscheint u.a. bei www.svenskakyrkan.se, wenn das Bistum eine Kontrollzählung aller Stimmen vorgenommen hat.

Ihre Wahlbenachrichtigungskarte

Jeder Wahlberechtigte erhält bis spätestens 31. August eine Wahlberechtigungskarte zugeschickt. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte finden sich persönliche Angaben darüber, an welchen Wahlen Sie teilnehmen dürfen sowie wo und wann Sie wählen können.

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte verloren haben sollten oder diese fehlerhaft sein sollte, können Sie sich an die Kirchenleitung Kyrkostyrelsen, Svenska kyrkan, 751 70 Uppsala, Schweden, + 46 18-16 96 00 (Informationsservice) wenden, oder bei www.svenskakyrkan.se eine neue bestellen. Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber der Ansicht ist wahlberechtigt zu sein, muss sich auch an die Kirchenleitung wenden.

Die Wahlbenachrichtigungskarte wird an Ihre Meldeadresse geschickt. Ein Duplikat der Wahlbenachrichtigungskarte kann an die Gemeinde, in der Sie wählen sowie an die Auslandsgemeinden der Schwedischen Kirche gefaxt werden.

svenskakyrkan.se

 

 
     
För frågor eller synpunkter, kontakta kyrkokansliet på
info@svenskakyrkan.se